Ab dem 16. Mai 2026 treten in ganz Italien neue Vorschriften für die Nutzung von Elektrorollern in Kraft – und damit auch in Südtirol.
Ziel der Maßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und eine bessere Nachverfolgbarkeit der Fahrzeuge zu gewährleisten.
Künftig dürfen Elektroroller nur noch mit einem offiziellen Kennzeichen genutzt werden.
Dieses wird in Form eines Aufklebers ausgegeben.
Für die Beantragung gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder über eine Autoagentur oder eigenständig über das Online-Portal der Motorisierung.
Die Bezahlung erfolgt über das System pagoPA, wobei die Gebühr an das Land Südtirol entrichtet wird.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 35 Euro und umfassen das Kennzeichen, Verwaltungsgebühren sowie die Stempelsteuer.
Nach der Antragstellung ist ein Termin bei der Motorisierung erforderlich, wo das Kennzeichen persönlich abgeholt wird.
Dabei ist ein gültiger Ausweis vorzulegen; bei Abholung durch Dritte wird zusätzlich eine Vollmacht benötigt.
Das Kennzeichen muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein, empfohlen wird die Platzierung hinten oder vorne an der Lenkstange.
Darüber hinaus sind künftig eine Haftpflichtversicherung sowie das Tragen eines Helms verpflichtend.
Die neuen Regelungen sorgen damit für klarere und strengere Rahmenbedingungen im Umgang mit Elektrorollern.


